1.
Leistungen: In unserer Praxis werden klientenzentrierte psychotherapeutische
Beratungsleistungen auf der Basis der Therapiekonzepte der GwG
- Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie
- Fachverband für Psychotherapie und Beratung - für
Einzelklienten und Kleingruppen angeboten. Dabei kann zwischen
einer Serie von Einzelberatungen und Wochenend-Intensiv-Beratungen
(i.d.R. 3x3 Sitzungen an aufeinander folgenden Tagen) gewählt
werden. Die Leistungen werden dadurch erbracht, dass der Therapeut
dem Klienten zu den vereinbarten Zeiten für die Beratungsarbeit
zur Verfügung steht. Bei ausreichender technischer Infrastruktur
auf Klientenseite, können psychotherapeutische Beratungen
auf Wunsch auch über Internet-VideoConferencing durchgeführt
werden.
2. Honorar:
Die Dienstleistungen werden nur für Privatpatienten angeboten.
Honorare werden pro Beratungssitzung berechnet und sind am Sitzungsende
in bar - spätestens jedoch 10 Tage später - ohne Abzüge
zahlbar (Konto: Dipl. Päd. Beate Vremann, Hagnauer Volksbank,
KoNr. 50663302, BLZ 69091200). Für Erstgespräche wird
der Honorarsatz für ½ Beratungsstunde berechnet. Der
jeweils gültige Honorarsatz wird durch Aushang in unserer
Praxis bekanntgegeben und beträgt aktuell für Einzelsitzungen
in unserer Praxis in Immenstaad € 40 - 60. Für Sitzungen
mit mehreren Teilnehmern beträgt der Grundpreis aktuell €15-20
pro Teilnehmer; bei einer Dauer von etwa 90 Minuten je Beratungssitzung.
Für Internet-basierte Beratungsgespräche wird das 1,5-fache
des jeweils gültigen Standardhonorars berechnet.
3. Aufnahme
von Geschäftsbeziehungen mit Klienten: Klienten melden sich
zu einem Erstgespräch von ca. 30 Minuten telefonisch an.
Am Ende des Gesprächs wird gemeinsam mit dem Klienten entschieden,
ob und wie weitere Beratungssitzungen durchgeführt werden.
Das Beratungsverhältnis kommt dadurch zustande, dass der
Klient gegenüber dem Therapeuten/Berater erklärt, weitere
psychotherapeutische Beratungssitzungen zu buchen und die in dieser
AGB niedergelegten Geschäftsbedingungen anzuerkennen.
Beratungssitzungen können bis spätestens zwei Werktage
(Mo.-Fr.) vor dem vereinbarten Beratungstermin abgesagt werden
- bei einer kurzfristigeren Absage werden 25% des für das
angesetzte Beratungsgespräch gültigen Honorars berechnet.
4. Beendigung
der therapeutischen Arbeit: Der Therapeut/Berater kann die Aufnahme
eines Klienten ablehnen, wenn er eine therapeutische Arbeit nach
dem Konzept der Klientenzentrierten Psychotherapeutischen Beratung
aus fachlichen oder persönlichen Gründen für ungeeignet
hält. Das Recht zur Beendigung der therapeutischen Arbeit
bzw. die Überweisung von Klienten in andere Therapieformen
behält sich der Therapeut/Berater grundsätzlich auch
für den weiteren Verlauf der Beratungsarbeit vor.
Klienten können die Beratungssitzungen zum Ende der jeweils
vereinbarten Gesprächsserie beenden.
5. Verschwiegenheit:
Der Therapeut/Berater unterliegt der unbedingten Verschwiegenheit
bzgl. der therapeutischen Beratungsarbeit mit dem/den Klienten.
Er ist jedoch im Rahmen der eigenen berufsüblichen Supervisions-
und Selbsterfahrungs-Sitzungen bedingt entbunden, d.h. er kann
ohne Hinweise auf Personen in allgemeiner Form den Therapieablauf
mit seinem Supervisor erörtern. Der Klient ist ebenfalls
zur Verschwiegenheit über Therapie-/Beratungsverlauf und
-methodik verpflichtet. Fallweise kann es aus therapeutischer
Sicht sinnvoll sein, den Verlauf einzelner Therapiegespräche
für eine Analyse mit dem Supervisor des Therapeuten/Beraters
aufzuzeichnen. Dem Therapeuten/Berater sind entsprechende Aufzeichnungen
nur erlaubt, wenn der Klient diesen Aufzeichnungen vorher ausdrücklich
zugestimmt hat.
6. Kooperation
mit niedergelassenen Ärzten und Berufskollegen anderer Therapieformen:
In Behandlung/Therapie befindliche Klienten können in die
Klientenzentrierte Psychotherapeutische Beratung unserer Praxis
übernommen werden. Die Fortführung der therapeutischen
Beratung erfolgt dabei in voller geschäftlicher Verantwortung
und mit privater Abrechnung durch unserer Praxis direkt gegenüber
dem/den Klienten.
7. Vermittlungen
von fremden Leistungen: Auswärtigen Klienten, die an Wochenend-Intensiv-Beratungen
teilnehmen, empfehlen wir ggf. geeignete Hotels und Pensionen.
Die Buchung erfolgt jedoch direkt durch den/die Klienten auf seine
Rechnung. Eine Geschäftsbeziehung bzgl. dieser und vergleichbarer
Drittleistungen besteht nicht.
8. Salvatorische
Klausel: Die Ungültigkeit einzelner hier genannter Vereinbarungen
berührt nicht die Rechtsgültigkeit der gesamten Beratungsvereinbarung.
Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Falle, zur Vereinbarung
sinngemässer und rechtsgültige Regelungen.
Es gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Streitfall ist der
Gerichtsstand Tettnang a.B./Deutschland.